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Prüfungen DGUV Vorschrift 3

Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Geräte nach DGUV Vorschrift 3 mit kundeneigenen Prüfinstrumenten und nach kundeneignem System. Sie weisen unsere Mitarbeiter ein geben den Ablauf vor. Abgerechnet wird fair und transparent auf Stundenbasis. Auf Wunsch nehmen wir auch Reparaturen vor. Unser Service ist somit günstiger als bei „Prüfungsdienstleistern“, orientiert sich an Ihrem System, nutzt Ihre Prüfmittel und ist diskret. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, sparen und behalten die Prozesshoheit in Ihrem Unternehmen!

Ihre Vorteile:

  • Unser Service (Arbeitnehmerüberlassung) ist günstiger als externe Prüfunternehmen zu beauftragen
  • Ergebnisse bleiben betriebsintern
  • Ihre Standards- und Prüf-/Messmittel werden eingesetzt
  • Sie haben Prozess- und Informationshoheit
  • Optional: Können Wartungs- und Reparaturaufgaben erledigt werden

Es handelt sich um eine Pflichtprüfung in Deutschland und gehört zu dem Sicherheitskonzept der meisten Unternehmen. Nahezu jedes elektrische Gerät ist davon betroffen:

Gemäß §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Prinzipiell wird in vier Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen
  • Elektrische Maschinen

Der expo3-Prüfservice arbeitet mit einem effizienten auf den Kunden abgestimmten Prüfkonzept. Das Ziel unserer Prüfer ist es, die Sicherheit der Nutzer bzw. Bediener elektrischer Geräte am Arbeitsplatz sicherzustellen und so Unternehmen vor Folgeschäden zu schützen. Wenn das elektrische Gerät die Prüfung erfolgreich durchläuft, zeigt eine Prüfplakette das nächste Prüfdatum und ggf. kundenspezifische Informationen an (z.B. Inventarnummer, Logo, etc.). Nach Auftragsabschluss erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel – nach Ihren Standards. Damit sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Das Prüfungspersonal ist per Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen im Einsatz.

Ihre Vorteile:

  • Unser Service (Arbeitnehmerüberlassung) ist günstiger als externe Prüfunternehmen zu beauftragen
  • Ergebnisse bleiben betriebsintern
  • Ihre Standards- und Prüf-/Messmittel werden eingesetzt
  • Sie haben Prozess- und Informationshoheit
  • Optional: Können Wartungs- und Reparaturaufgaben erledigt werden

Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die sich einfach an einen anderen Platz bringen lassen. Generell alle elektrischen Geräte „mit Stecker“, die nicht fest eingebaut sind und ein Gewicht unter 23 kg besitzen.

Beispiele hierfür:

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
  • v.m.

Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden. Eine Gefährdungsbeurteilung definiert die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist ggf. verlängert werden.

Hier die Maximal-Richtwerte der DGUV Vorschrift 3:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen Unternehmen bzw. Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand untersucht werden. Die Konsequenzen einer fehlenden oder mangelhaften Prüfung können im Schadensfall existenziell sein.

Prüfung ortsfester Betriebsmittel

Laut §2 (1) der DGUV V3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als Ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden zudem solche bezeichnet, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind. Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) nach der DIN VDE 701-702 statt. Für Sie als Unternehmer ist diese Prüfung in mehrfacher Weise äußerst wichtig, denn durch die Prüfung kommen Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nach. Beispiele hierfür:

  • Kühlschränke
  • Herde
  • Wasserspender
  • Durchlauferhitzer
  • Klimaanlagen

Prüfung elektrischer Maschinen

Die elektrische Betriebssicherheit von Maschinen wird durch die Prüfung gem. DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und DIN VDE 0113 sichergestellt. Diese Vorgaben umfassen die Prüfungen in sämtlichen elektrischen Bereichen, z. B. auch ortsveränderlicher Elektrogeräte oder elektrischer Anlagen. Elektrische Maschinen mit teils sehr speziellen technischen Anforderungen bedürfen besonderer Sorgfalt bei den Prüfungen. Gerade hier ist das expo3-System Sie von Vorteil, da wir Ihre betriebsinternen Abläufe und Vorgaben umsetzen und in die Prüfungen integrieren.

Prüfung von elektrischen Anlagen nach DGUV V3

Für viele Unternehmen ist die Prüfung von elektrischen Anlagen ein organisatorisches Problem. Dennoch ist die Prüfung in der DGUV V3 beschrieben und gesetzlich bindend. Die Durchführung ist aber wesentlich anspruchsvoller. Sie umfasst auch die Prüfung von Steckdosen, Unterverteilungen und ortsfesten Leuchten nach aktuellen Vorschriften und ist ein sicherheitsrelevanter Teil der Arbeitssicherheit.

Die Prüfung ist unterteilt in stationäre und nicht-stationäre elektrische Anlagen. Fest mit der Umgebung verbundene Anlagen, z.B. Installationen in Gebäuden oder Baustellencontainern, werden als stationäre Anlagen definiert. Nicht-stationäre Anlagen sind so definiert, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz nach dem Gebrauch wieder demontiert werden. Beispiele sind Anlagen auf Baugestellen und Montagevorrichtungen sowie fliegende Bauten.

Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss verschiedener elektrischer Geräte bzw. Betriebsmittel gebildet. Geprüft werden müssen somit alle Einzelkomponenten der Anlage.

Gemäß §2 (1) der DGUV V3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Ortsfeste elektrische Anlagen bestehen aus einem Zusammenschluss ortsveränderlicher elektrischer Geräte bzw. Betriebsmittel. Beispiele hierfür sind:

  • Steckdosen
  • Leuchten
  • Leitungen
  • RCD-Schutzschalter (FI)
  • Sicherungskästen

Es gilt das Prinzip der Einzelprüfung. Gemäß DIN VDE-Bestimmungen umfasst diese drei Schritte:

  • Besichtigung: Sichtüberprüfung auf Schäden oder unsachgemäße Verwendung
  • Erprobung: Funktionsüberprüfung
  • Messung: Durchführung der vorgesehenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kunden-/betriebseigene kalibrierte Messgeräte oder Messsysteme verwendet. Folgende Messungen werden standardmäßig durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

Die DGUV Vorschrift 3 regelt in §2 (2), nach welchen Vorgaben die Prüfung Betriebsmittel zu erfolgen hat: “Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.” Es gilt VDE 0701-0702 für Betriebsmittel.

Bzw. der Ablauf bei elektrischen Anlagen:

  • Verwechslung Schutz- und Außenleiter bzw. Neutralleiter
  • Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich
  • Schluss zwischen Neutralleitern untersch. FI-Schutzeinrichtungen
  • Korrekte Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen
  • geregelt nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100

Grundlage der Gefährdungsbeurteilung kann die Empfehlungen der TRBS 1201 sein.

Prinzipiell sind die Prüffristen für alle Betriebsmittel und Anlagen anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erstellen.

Der Gesetzgeber empfiehlt in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1201 jedoch Prüffristen und Prüfumfänge für die geläufigsten Betriebsmittel (siehe Tabelle oben).

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung durch Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte ggf. auch durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) soweit diese die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.